Gastaufnahmevertrag - Ferienhaus Möbus im wunderschönen Land der Frau Holle

Direkt zum Seiteninhalt

Gastaufnahmevertrag

Informationen
Unser Gastaufnahmevertrag!


gültig ab 15.11.2006

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung des Ferienhauses nicht ohne rechtliche Regelung.
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung des Ferienhauses
begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.

Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus bestellt und zugesagt - gleichgültig ob mündlich oder schriftlich - oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Ferienhauses dem Gast Schadenersatz zu leisten.
Unabhängig davon wird vereinbart, dass der Vermieter, bis 30 Tage vor Anreise, die Buchungsbestätigung ohne Begründung und ohne Schadensersatzleistungen widerrufen kann.
Innerhalb 30 Tagen vor Anreisedatum aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund kann sein: z.B. Hausverkauf, Unbewohnbarkeit nach einem Brand oder Unwetterschaden usw.

4a. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.

4b. Die Kosten für den Gast betragen bei Storno innerhalb 30 Tagen vor Anreisedatum, bzw. Nichtanreise:

Bei reiner Übernachtung (betrifft Ferienwohnungen, -häuser, Appartements) 90 % des vereinbarten Reisepreises. Bis 30 Tage vor Anreisetermin kann die Buchungsbestätigung durch den Gast jederzeit widerrufen werden.

5a. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Es handelt sich um ein Nichtraucherhaus.

7a. Das Ferienhaus muss am Abreisetag bis 11 Uhr geräumt sein.

7b. Das Ferienhaus ist ordnungsgemäß, wie bei Übernahme, an den Vermieter zurückzugeben. Für eventuelle Schäden am Haus oder Inventar haftet der Mieter.

8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Eschwege

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt !
Zurück zum Seiteninhalt